PRÜFUNGSSTOFF

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Was wird eigentlich geprüft?
Rechtlich gesehen ist es der gesamte Inhalt des Lehrplans. Das ist in manchen Fächern richtig viel. Einschränkungen sieht das Gesetz nicht vor. Eltern sind verpflichtet, den Inhalt des Lehrplans zu kennen und ihn umzusetzen.
Viele Prüfungsschulen beschränken den Stoff auf bestimmte Schulbücher. Das ist möglich und auch üblich. Anspruch darauf hat man aber nicht.
In einigen Prüfungsschulen wird mittlerweile auch schon wieder Prüfungsstoff ausgegeben, also Themen für die Deutschschularbeit, Sachunterrichtsthemen oder sogar Arbeitsaufträge für Kunst.
Mitgebrachtes gilt als Hausübung und darf im häuslichen Unterricht nicht in die Bewertung einfließen. Auch das wird aber nicht mehr so genau genommen. Wenn die Schule es also anbietet, kann man Zeichnungen, Plakate für Referate oder Sachunterrichtsmappen wieder zur Prüfung mitbringen.
In jedem Fall macht es wieder viel Sinn, Kontakt mit der Prüfungsschule aufzunehmen und vorab über den Stoff zu sprechen. Jeder Hinweis ist hilfreich, denn der Stoff ist durch den neuen Lehrplan noch offener als früher.
Solltet ihr unsicher sein, meldet euch gerne im Jänner oder April zu einem Lernstandscheck, dann sehen wir uns an, was bei der Prüfung in eurer Schulstufe verlangt wird, welche Besonderheiten in eurem Bundesland üblich sind und wo euer Kind stoffmäßig steht.
